Stand: August 2026
für Kurse, Workshops, Veranstaltungen, offene Werkstatt, Mehrfachkarten und Gutscheine des KERAMIK STUDIO GUT MOOR
1. Anbieter
KERAMIK STUDIO GUT MOOR
Inhaberin: Ella Weckler
Großmoordamm 174
21079 Hamburg
Telefon: 0174 32 77 001
E-Mail: info@gutmoor.de
Nachfolgend „Gut Moor“ genannt.
2. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für Verträge über Kurse, Kursreihen, Workshops, Raku- und Spezialveranstaltungen, private Gruppen- und Firmenveranstaltungen, offene Werkstatt, Werkbank- und Drehscheibenplätze, Mehrfach- und 10er-Karten, Gutscheine sowie sonstige von Gut Moor angebotene Leistungen.
Für den Brennservice für außerhalb von Gut Moor hergestellte oder separat angelieferte Keramik gelten gesonderte Brennservice-Bedingungen. Diese gehen insoweit diesen AGB vor.
Individuelle Vereinbarungen sowie ausdrücklich für ein bestimmtes Angebot ausgewiesene Bedingungen haben Vorrang.
3. Vertragsschluss
Die Darstellung von Angeboten auf der Website oder im Buchungssystem ist noch kein verbindliches Vertragsangebot.
Mit Abschluss des Buchungsvorgangs gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt mit der Buchungsbestätigung durch Gut Moor oder das eingesetzte Buchungssystem zustande.
Bei Buchungen per E-Mail, telefonisch oder vor Ort kommt der Vertrag mit der Bestätigung durch Gut Moor zustande. Bei Online-Zahlungen kann die erfolgreiche Zahlung Voraussetzung der Buchungsbestätigung sein.
Die verfügbaren Plätze sind begrenzt.
4. Preise und Leistungsumfang
Es gelten die bei Buchung ausgewiesenen Preise. Gegenüber Verbrauchern ausgewiesene Preise sind Endpreise; soweit Umsatzsteuer anfällt, ist sie enthalten.
Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Angebotsbeschreibung und der Buchungsbestätigung. Nur ausdrücklich als inklusive bezeichnete Leistungen sind im Preis enthalten.
Je nach Angebot können insbesondere Kurs- oder Werkstattnutzung, Ton, Glasuren, Engoben, Werkzeuge, Drehscheibennutzung, Brennleistungen, eine bestimmte Anzahl von Werkstücken sowie Getränke oder Verpflegung enthalten sein.
Zusätzlicher Materialverbrauch, weitere Werkstücke, zusätzliche Brennleistungen oder sonstige Zusatzleistungen können nach den bei Inanspruchnahme ausgewiesenen Preisen berechnet werden.
5. Zahlung
Die Zahlung erfolgt über die bei der Buchung angebotenen Zahlungsarten, insbesondere über das Online-Buchungssystem, per Online-Zahlung, Überweisung oder nach Vereinbarung vor Ort.
Soweit nichts anderes angegeben ist, ist der Preis mit Vertragsschluss fällig.
Für Gruppen-, Firmen- oder individuell vereinbarte Veranstaltungen können abweichende Anzahlungs- und Zahlungsbedingungen gelten. Maßgeblich sind Angebot und Buchungsbestätigung.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
6. Gruppen- und Firmenveranstaltungen
Für Gruppen- und Firmenveranstaltungen gelten die im Angebot oder in der Buchungsbestätigung ausgewiesene Teilnehmerzahl, Mindestteilnehmerzahl und Preisgestaltung.
Bei ausdrücklich vereinbarter fester Gruppenpauschale führt eine spätere Verringerung der tatsächlichen Teilnehmerzahl nicht zu einer Reduzierung der Pauschale. Bei Abrechnung nach Teilnehmerzahl gelten die vereinbarten Bedingungen.
Zusätzliche Teilnehmer können nur nach vorheriger Abstimmung und im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten aufgenommen werden.
Die buchende Person bzw. das buchende Unternehmen hat den Teilnehmern die für die Veranstaltung relevanten organisatorischen und sicherheitsbezogenen Informationen zugänglich zu machen.
7. Stornierung durch den Kunden
Stornierungen können über eine bereitgestellte Online-Funktion oder in Textform, insbesondere per E-Mail an info@gutmoor.de, erklärt werden. Maßgeblich ist der Zugang bei Gut Moor.
7.1 Reguläre Kurse, Workshops und offene Werkstatt
Soweit keine abweichende Vereinbarung gilt, fallen folgende Stornopauschalen an:
Zeitpunkt der Stornierung
Stornopauschale
mehr als 14 Tage vor Beginn
kostenfrei
14 Tage oder weniger, aber mehr als 7 Tage vor Beginn
30 %
7 Tage oder weniger, aber mehr als 48 Stunden vor Beginn
60 %
48 Stunden oder weniger vor Beginn
80 %
bei Nichterscheinen
80 %
7.2 Exklusive Gruppen-, Firmen- und private Veranstaltungen
Soweit im individuellen Angebot nichts Abweichendes vereinbart wurde:
Zeitpunkt der Stornierung
Stornopauschale
mehr als 30 Tage vor Beginn
kostenfrei
30 Tage oder weniger, aber mehr als 14 Tage vor Beginn
30 %
14 Tage oder weniger, aber mehr als 7 Tage vor Beginn
60 %
7 Tage oder weniger vor Beginn
80 %
Die vorstehenden Stornopauschalen berücksichtigen die nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Ausfälle sowie ersparte Aufwendungen. Soweit Gut Moor den durch die Stornierung frei gewordenen Platz oder Veranstaltungstermin anderweitig vergeben kann, wird der dadurch vermiedene Ausfall angerechnet. Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass Gut Moor überhaupt kein Schaden oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Bereits gezahlte Beträge werden unter Berücksichtigung der danach verbleibenden Stornopauschale erstattet.
7.3 Ersatzperson
Der Kunde kann anstelle einer Stornierung eine geeignete Ersatzperson benennen, sofern diese die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und Gut Moor vor Veranstaltungsbeginn über den Wechsel informiert wird. Hierfür entstehen keine zusätzlichen Kosten.
Die Benennung einer Ersatzperson ist keine Umbuchung auf einen anderen Termin.
8. Umbuchungen
Ein Anspruch auf Umbuchung besteht nicht. Gut Moor kann einer Umbuchung auf Wunsch und nach Verfügbarkeit freiwillig zustimmen. Sie wird erst mit Bestätigung durch Gut Moor verbindlich. Aus einer Zustimmung im Einzelfall entsteht kein Anspruch für zukünftige Buchungen.
9. Verspätung und Nichterscheinen
Teilnehmer sind für rechtzeitiges Erscheinen verantwortlich. Bei Verspätung besteht kein Anspruch auf Verlängerung der gebuchten Zeit.
Kann eine erforderliche Sicherheits- oder Geräteeinweisung wegen der Verspätung nicht mehr durchgeführt werden, darf Gut Moor die Nutzung betroffener Geräte oder die Teilnahme an entsprechenden Kursbestandteilen verweigern. Eine Erstattung wegen vom Teilnehmer zu vertretender Verspätung, Nichterscheinens oder vorzeitigen Verlassens erfolgt nicht über die in Ziffer 7 geregelten Ansprüche hinaus.
10. Widerrufsrecht
Für Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht, wenn für die Leistung ein spezifischer Termin oder Zeitraum vereinbart wurde.
Dies betrifft insbesondere fest terminierte Kurse, Kursreihen, Workshops, Raku- und Spezialveranstaltungen, Termine der offenen Werkstatt sowie private Gruppen- und Firmenveranstaltungen.
Die freiwilligen Stornierungsmöglichkeiten nach Ziffer 7 bleiben unberührt.
Soweit der gesetzliche Ausschluss nicht greift, insbesondere gegebenenfalls beim Online-Erwerb nicht termingebundener Gutscheine, gelten die gesetzlichen Bestimmungen und die gesonderte Widerrufsbelehrung von Gut Moor.
11. Absage und Änderungen durch Gut Moor
Gut Moor kann Veranstaltungen aus sachlich gerechtfertigtem Grund absagen oder verschieben. Dazu zählen insbesondere Erkrankung oder Ausfall der Kursleitung, Nichterreichen einer ausdrücklich vorausgesetzten Mindestteilnehmerzahl, technische Defekte, Ausfall von Brennöfen oder notwendiger Betriebstechnik, sicherheitsrelevante Umstände, unvorhersehbare betriebliche oder organisatorische Ereignisse sowie höhere Gewalt.
Gut Moor informiert die Teilnehmer unverzüglich.
Bei vollständiger Absage kann der Kunde zwischen einem angebotenen Ersatztermin und der Erstattung des für die abgesagte Leistung gezahlten Betrages wählen.
Bei Terminverschiebung muss der Kunde den Ersatztermin nicht annehmen; nimmt er ihn nicht an, wird der für die betroffene Leistung gezahlte Betrag erstattet.
Gut Moor kann eine andere fachlich geeignete Kursleitung einsetzen, sofern dies zumutbar ist und der wesentliche Charakter der Veranstaltung erhalten bleibt.
Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
12. Teilnahmevoraussetzungen und offene Werkstatt
Erforderliche Vorkenntnisse ergeben sich aus der jeweiligen Angebotsbeschreibung.
Die offene Werkstatt richtet sich grundsätzlich an Personen mit ausreichenden Grundkenntnissen im Umgang mit Ton, Werkzeugen und den genutzten Geräten.
Gut Moor kann die Nutzung von Geräten, Maschinen oder Arbeitsbereichen von einer vorherigen Einweisung abhängig machen. Fehlen die für eine sichere und selbstständige Nutzung erforderlichen Kenntnisse, kann Gut Moor die Nutzung einzelner Geräte untersagen, eine Einweisung verlangen oder die Teilnahme an der offenen Werkstatt ablehnen und auf einen geeigneten Kurs verweisen.
Maßgeblich sind Sicherheit, fachgerechter Umgang mit der Ausstattung und der Schutz der Arbeiten anderer Teilnehmer.
13. Sicherheit und Verhalten
Den sachlich begründeten Anweisungen des Gut-Moor-Teams zu Sicherheit, Gerätenutzung und Werkstattorganisation ist Folge zu leisten.
Die Teilnahme oder Gerätenutzung kann verweigert oder beendet werden, wenn aufgrund des Verhaltens oder Zustands eines Teilnehmers eine konkrete Gefahr für Personen, Geräte oder Werkstücke besteht. Dies gilt insbesondere bei erheblicher Beeinträchtigung durch Alkohol, Drogen oder sonstige berauschende Mittel.
Ein im Rahmen einzelner Veranstaltungen vorgesehener moderater Ausschank alkoholischer Getränke bleibt hiervon unberührt.
14. Minderjährige
Minderjährige dürfen an Angeboten teilnehmen, die für ihre Altersgruppe vorgesehen sind oder für die Gut Moor ausdrücklich zugestimmt hat.
Nimmt ein Minderjähriger gemeinsam mit einer erziehungsberechtigten oder sonst aufsichtspflichtigen Begleitperson teil, verbleibt die Aufsichtspflicht grundsätzlich bei dieser Person.
Bei ausdrücklich als Kinder- oder Jugendkurs angebotenen Veranstaltungen ohne Begleitperson richtet sich die Betreuung und Aufsicht nach Art und Inhalt des Angebots.
Für Haftung und Aufsichtspflichten gelten die gesetzlichen Vorschriften.
15. Nutzung von Werkstatt, Werkzeugen und Geräten
Teilnehmer müssen Arbeitsplätze, Drehscheiben, Werkzeuge, Maschinen, Geräte, Mobiliar, Materialien und Arbeiten anderer Teilnehmer sorgfältig behandeln. Arbeitsplätze, Werkzeuge und Geräte sind nach Nutzung entsprechend den Werkstattregeln zu reinigen und ordnungsgemäß zu hinterlassen.
Bestimmte Maschinen, Brennöfen und Arbeitsbereiche dürfen nur durch das Gut-Moor-Team oder nach ausdrücklicher Einweisung genutzt werden.
Eigene Tone, Glasuren, Engoben, Oxide, Farbkörper, Brennhilfsmittel oder sonstige keramische Materialien dürfen nur mit vorheriger Zustimmung von Gut Moor verwendet werden, wenn sie in der Werkstatt eingesetzt oder in den Öfen von Gut Moor gebrannt werden sollen.
Bei erheblichen oder wiederholten Verstößen gegen Sicherheits- oder Werkstattregeln kann Gut Moor die weitere Nutzung beenden. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
16. Keramische Arbeiten, Trocknung und Brennvorgang
Keramik unterliegt material-, handwerks- und brenntechnischen Schwankungen. Auch bei fachgerechter Herstellung, Trocknung, Glasur und Brand können insbesondere Risse, Verformungen, Brüche, Farb- und Glasurabweichungen, Glasurläufe, Blasen, Krater sowie Veränderungen von Oberfläche, Größe oder Form auftreten.
Ein bestimmtes keramisches Ergebnis, eine exakt vorhersehbare Farbwirkung oder vollständige Fehlerfreiheit wird nicht geschuldet, soweit dies nicht ausdrücklich vereinbart ist. Material- oder verfahrensbedingte Veränderungen trotz fachgerechter Bearbeitung und fachgerechtem Brand begründen für sich genommen keinen Anspruch gegen Gut Moor.
Dies gilt nicht, soweit die Veränderung oder Beschädigung auf einer von Gut Moor zu vertretenden Pflichtverletzung beruht.
Welche Leistungen zu Trocknung, Schrühbrand, Glasur, Glasurbrand, Niedrig- oder Hochbrand enthalten sind, ergibt sich aus der Angebotsbeschreibung. Für Raku und andere Spezialtechniken gelten zusätzlich die hierfür mitgeteilten technischen Hinweise.
Für separat angelieferte oder außerhalb von Gut Moor hergestellte Keramik gelten die gesonderten Brennservice-Bedingungen.
17. Fertigstellung, Abholung und Aufbewahrung
Werden Werkstücke durch Gut Moor getrocknet, glasiert oder gebrannt, ist eine mehrwöchige Bearbeitungszeit erforderlich. Angaben von regelmäßig etwa drei bis vier Wochen sind unverbindliche voraussichtliche Bearbeitungszeiten, sofern kein verbindlicher Fertigstellungstermin ausdrücklich vereinbart wurde.
Gut Moor informiert den Kunden nach Fertigstellung über die Abholbereitschaft an die bei der Buchung angegebene E-Mail-Adresse oder über einen anderen vereinbarten Kontaktweg. Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen seiner Kontaktdaten mitzuteilen.
Fertiggestellte Arbeiten werden grundsätzlich sechs Monate nach Mitteilung der Abholbereitschaft aufbewahrt. Danach kann Gut Moor eine angemessene letzte Abholfrist setzen und darauf hinweisen, dass die Arbeiten nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist nicht weiter aufbewahrt und, soweit gesetzlich zulässig, entsorgt werden können. Eine Entsorgung erfolgt erst nach Ablauf der zusätzlichen Frist.
18. Versand keramischer Arbeiten
Soweit Gut Moor Versand anbietet, erfolgt dieser auf Wunsch gegen Übernahme der ausgewiesenen Verpackungs-und Versandkosten. Gut Moor sorgt für eine dem Transport angemessene Verpackung.
Für Gefahrtragung und Haftung beim Versand gelten die gesetzlichen Vorschriften.
19. Gutscheine
Gutscheine können für die dafür freigegebenen Angebote eingelöst werden. Es gelten die beim Erwerb und auf dem Gutschein ausgewiesenen Bedingungen.
Gutscheine sind grundsätzlich übertragbar, soweit sie nicht ausdrücklich personenbezogen ausgestellt sind. Übersteigt der Preis der Leistung den Gutscheinwert, ist die Differenz zu zahlen.
Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen, soweit kein gesetzlicher Anspruch besteht. Für Gutscheine gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften, sofern keine wirksame abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
20. Mehrfach- und 10er-Karten
Mehrfach- und 10er-Karten berechtigen zur Nutzung der beim Erwerb bezeichneten Leistungen im vereinbarten Umfang und gelten nur für die jeweilige Angebotskategorie, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Eine vereinbarte Nutzungsdauer wird vor Erwerb klar mitgeteilt und ergibt sich aus Produktbeschreibung oder Buchungsbestätigung. Ist keine besondere Nutzungsdauer angegeben, gilt keine von den gesetzlichen Bestimmungen abweichende Befristung.
Ob eine Karte übertragbar oder personenbezogen ist, ergibt sich aus der Angebotsbeschreibung.
Eine Barauszahlung nicht genutzter Einheiten ist ausgeschlossen, soweit kein gesetzlicher Anspruch besteht. Für Reservierung und Stornierung einzelner Termine gelten die Bedingungen des jeweils gebuchten Angebots.
21. Haftung
Gut Moor haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.
Diese Regelungen gelten entsprechend für gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Gut Moor sowie für Schäden an mitgebrachten persönlichen Gegenständen.
Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.
22. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden nach den geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften verarbeitet. Zur Durchführung von Buchungen, Zahlungen und Kommunikation können Buchungs-, Zahlungs-, IT- und Kommunikationsdienstleister eingesetzt werden.
Einzelheiten ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung von Gut Moor.
23. Beschwerden und Verbraucherstreitbeilegung
Bei Fragen oder Beschwerden ist Gut Moor unter info@gutmoor.de oder
0174 32 77 001 erreichbar.
Gut Moor ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
24. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der Schutz zwingender Vorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht eingeschränkt wird.
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
Ist der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – Hamburg Gerichtsstand.
25. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften.
